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Veröffentlicht am: 12.05.2022

Gemeinderatssitzung vom 12.05.2022

Am 12.05.2022 fand im Sitzungssaal der Gemeinde Rattenberg eine Gemeinderatssitzung statt. Der 1. Bürgermeister informierte über nachstehende Termine:

09.06.2022 - nächste Gemeinderatssitzung

In der Zeit vom 30.05.2022 bis 01.06.2022 wird der 1. Bürgermeister von seinen Stellvertretern vertreten.

29.05.2022 – Maifest Schützenverein Wies

12.06.2022 – Floriansfest Feuerwehr Rattenberg

16.06.2022 – Fronleichnam

04.07.2022 – Tag der guten Nachbarschaft in Niederwinkling

Der 1. Bürgermeister informierte den Gemeinderat über nachstehende Sachverhalt.

Die Renovierungen der Kreuze in Hochholz und Oberumwangen werden zum Großteil in Eigenregie durchgeführt. Die Gemeinde übernimmt die Kosten für die Leitung.

Der Landkreis Straubing-Bogen erstellt einen Seniorenwegweiser. Hierzu wird die Gemeinde um Mithilfe und Rückmeldung bis zum 27.05.2022 gebeten. Der 1. Bürgermeister wird sich hierzu mit den beiden Seniorenbeauftragten absprechen.

Drei Genehmigungsfreistellungsanträge wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Zu einem Bauvorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Der 1. Bürgermeister berichtete von der ILEnord23-Versammlung in Neukirchen. Erfreulicherweise wurde aus dem Regionalbudget für den Jugendraum der KLJB eine Förderung in Höhe von 55 % in Aussicht gestellt. Aufgrund der Fülle der Anträge konnte keine höhere Bewilligung erfolgen. Ein weiteres Thema der Versammlung war ein umfangreicher Vortrag zum Thema Trauerwald. Hier wäre eine Waldfläche von mindestens 1 Hektar erforderlich, um eine entsprechende Anlage einzurichten. Derzeit ist in der Gemeinde Schwarzach ein derartiges Projekt geplant. Es ist angedacht, in der ILEnord23-Region noch einen zweiten Friedhof dieser Art zu errichten. Ein weiteres Thema war die Nachhaltigkeit in Bauhöfen und eine Aktualisierung der Defibrilator-Standorte im Landkreis.

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald hat beschlossen, das Kapitel XII Wasserwirtschaft des Regionalplans fortzuschreiben. Der Entwurf wurde am 24.09.2021 gebilligt. Gemäß Art. 16 BayLplG (Bayerisches Landesplanungsgesetz) ist demzufolge ein Beteiligungsverfahren durchzuführen. Die Gemeinde Rattenberg wird deshalb gebeten, ihre Stellungnahme zum Fortschreibungsentwurf des Regionalplans Donau-Wald bis zum 20. Mai 2022 an die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald zu übermitteln.

Ein Teil der Wasserversorgungsanlagen in der Region hat nur eine eingeschränkte Versorgungssicherheit. Eingeschränkte Versorgungssicherheit kann entweder auf quantitative Defizite (Verhältnis Wasserdargebot zu Wasserbedarf) oder strukturelle Defizite (z.B. nur „ein Standbein“) zurückzuführen sein. Diesen Defiziten gilt es beispielsweise durch die Erschließung neuer Vorkommen, den Aufbau von Versorgungsverbünden und die Verringerung von Verlusten entgegenzuwirken.

Hinsichtlich der Wasserversorgung ist es der Gemeinde ein Anliegen, neben dem Aufbau eines „zweiten Standbeines“ die dezentrale Wasserversorgung zu stärken. Aufgrund der allgemeinen Knappheit des Trinkwassers muss unseres Erachtens auch dafür gesorgt werden, dass jede vorhandene Eigenwasserversorgung insbesondere bei Einzelgehöften im Außenbereich aufrechterhalten bzw. gestärkt wird. Jede vorhandene Trinkwasserversorgung hat bei Wasserknappheit ihre Berechtigung. In Bezug auf die Wasserversorgung sollte vielmehr auch das Einsparungspotenzial des Wassers in Trinkwasserqualität, durch die verstärkte Nutzung von Niederschlags oder Brauchwasser propagiert werden.

Der Kreisarchivpfleger hat sich nochmals in einem Appell an die Gemeinden gewandt, das Projekt „Zentrales Archiv“ für alle Landkreisgemeinden nochmals aufzugreifen, nachdem das Projekt „Zentralarchiv im ehemaligen Kloster Oberalteich“ 2019 nicht die gewünschte Zustimmung erhielt. Die Gemeinderäte sollen beraten, ob sich in ihrer Gemeinde ein passendes Objekt/Immobilie befindet und die Gemeinde Bauherr sein möchte und ob die Gemeinde ein zentrales Archiv mitträgt und mitfinanziert.

Der Gemeinderat hat seinerzeit ein zentrales Archiv abgelehnt. An der Sach- und Rechtslage hat sich seither nichts geändert. Der Gemeinderat bleibt daher bei seiner ablehnenden Haltung und stimmte dem Antrag nicht zu.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Planungen der Gemeinde Miltach im Gewerbegebiet Untervierau und erhebt gegen die geplanten Änderungen keine Einwendungen.

Der Bauausschuss besichtigte die Böschung im Bereich der Perlbachstraße. Hier soll der Hang komplett abgeräumt und im oberen Bereich Büsche gepflanzt werden, im unteren Bereich soll eine Rasenfläche und im flacheren Teil eine Blumenwiese angelegt werden. Die Arbeiten sollen durch den Bauhof durchgeführt werden.

Als nächsten Punkt fand eine Ortseinsicht bei der oberen Verkehrsinsel im Baugebiet „Liebenberg“ statt. Hier ist der Wendekreis zu eng, sodass schwere Fahrzeuge die Verkehrsinsel befahren müssen. Hier kam man überein, den Zweizeiler entsprechend der benötigten Fläche zu versetzen und die restliche Fläche zu asphaltieren. Die Arbeiten sollen durch den Bauhof durchgeführt werden.

Zwei Zufahrten in Kriseszell wurden besichtigt. Es handelt sich um zwei nicht asphaltierte Wege. Eine Asphaltierung der Zufahrten wurde vom Gemeinderat bisher abgelehnt. Hinsichtlich der Widmung liegen beide Wege in der Unterhaltungslast der Anlieger. Es ist über die Rechtsaufsicht abzuklären inwieweit eine Beteiligung der Gemeinde erfolgen kann, zudem wurde aus dem Gemeinderat auf die Prioritätenliste bei den Straßensanierungen hingewiesen.

Die Straße Raubertal wurde besichtigt. Hier kam es im Kreuzungsbereich zu Schäden, weil auch hier große Fahrzeuge schlecht wenden können. Es soll die Kurve entsprechend angeglichen und entschärft werden.

Die Markterkundung im Bereich Mobilfunk wurde durch die Regierung der Oberpfalz durchgeführt. Das Markterkundungsverfahren mit den Mobilfunkanbietern hat ergeben, dass in der Gemeinde Pläne der Mobilfunkanbieter für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau vorliegen, jedoch die Mobil-funklücken nicht bzw. nur zum Teil geschlossen werden. Zwei Anbieter haben mitgeteilt, dass sie einen eigenwirtschaftlichen Mastbau planen.

Damit besteht die Möglichkeit einer Förderung gemäß der Mobilfunkrichtlinie. Die Regierung der Oberpfalz bittet die Gemeinde bis zum 06.06.2022 um Mitteilung, ob die Gemeinde Rattenberg für die verbleibenden weißen Flecken weiterhin am Förderprogramm teilnehmen will.

Es gibt in der Stellungnahme zur Markterkundung bedauerlicherweise keine Aussage zum Standort Aigenberg. Da nicht ausgeschlossen ist, dass dieser Mast auch die derzeit noch bestehenden weißen Flecken reduzieren wird und der Mobilfunkausbau in erster Linie Aufgabe der Mobilfunkbetreiber ist, wird der Gemeinderat nicht in das Förderprogramm einsteigen.

Der Antrag auf die Errichtung einer Grabplatte wurde vom Gemeinderat nicht befürwortet.

Derzeit befinden sich ukrainische Kriegsflüchtlinge auch in Rattenberg. Die Gemeinde unterstützt mit der Übernahme der Kosten für einen Deutschkurs, der in der Schule in Rattenberg durchgeführt wird mit 400 Euro.

Auf der Tourismusversammlung, die am 25.04.2022 in Sankt Englmar stattfand war der ÖPNV  und hier insbesondere die Tourismuslinie Thema. Insbesondere sollte sich die Gemeinde um eine Zubringermöglichkeit Gedanken machen und ggf. einen Arbeitskreis gründen. Zudem sollte im nächsten Gemeindeboten auf die Möglichkeiten der Nutzung des ÖPNV hingewiesen werden.