Gemeinderatssitzung vom 10.09.2026
Der 1. Bürgermeister informierte den Gemeinderat, dass die nächste Gemeinderatssitzung am 27.10.2026 um 19.00 Uhr stattfindet. Außerdem gab er folgende Termine bekannt:
11.09.2026 Eröffnung der Vernissage „Steinwelten“
12.10.2026 Tag der Gemeinden beim Volksfest in Viechtach
Außerdem berichtete er, dass mit der Markierung der Parkflächen am Dorfplatz begonnen wurde und wies nochmals darauf hin, dass die Autofahrer bitte die markierten Parkflächen nutzen sollen. Parken auf den gestrichelten Flächen sowie in privaten Einfahrten ist leider nicht erlaubt.
Der 1. Bürgermeister informierte den Gemeinderat über ein Schreiben der Firma Sehlhoff GmbH zur „Transparenz zur aktuellen Unternehmenssituation und zur weiteren Zusammenarbeit“. Seit geraumer Zeit ist die Sehlhoff GmbH mit erheblichen Forderungsausfällen konfrontiert, was beim Unternehmen zu Liquiditätsbelastungen führt, welche nun durch Maßnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung und Weiterentwicklung in Eigenverantwortung abgebaut werden sollen. Das Unternehmen versichert weiterhin volle Handlungs- und Geschäftsfähigkeit und die Verfügbarkeit der Mitarbeiter für alle laufende Projekte. Diese sollen planmäßig und vertragsgemäß fortgeführt werden. Ob und inwieweit neue Aufträge entgegengenommen werden, beantwortet das Schreiben nicht.
Danach erzählte er vom Probebetrieb eines autonomen Busses im Bereich Rattenberg/Konzell. Mit einem mehrwöchigen Probebetrieb eines autonomen Fahrzeugs im Bereich Konzell/Rattenberg versucht man sich im Landkreis Straubing-Bogen seit 7. September an einem Pilotprojekt. Sechs Wochen lang fährt das autonome Fahrzeug auf einem in etwa sieben Kilometer langen Rundkurs von Rattenberg über Unter- gschwandt nach Kasparzell. Dabei ist der Kleinbus in jeder der sechs Wochen an drei Tagen für jeweils acht Fahrten im Einsatz und steht für eine kostenlose Mitfahrt zur Verfügung. Das Fahrzeug fährt zwar autonom, es befindet sich aber eine Begleitperson im Auto, die bei Problemen eingreifen bzw. interessierten Fahrgästen Informationen zu den Entwicklungen des autonomen Fahrens liefern kann. Bürgermeister Michael Haimerl freute sich über den Probebetrieb und betonte die Wichtigkeit des öffentlichen Nahverkehrs für die touristisch geprägte Gemeinde Rattenberg.
Im Anschluss berichtete der 1. Bürgermeister über die am 08.09.2026 stattgefundene 8er-Gremium-Sitzung. Hier führte Abwassermeister und Klärwärter Kilian Wagner die neuen Mitglieder durch die Kläranlage und zeigte ihnen den Reinigungs- und Wiederaufbereitungsprozess des Abwassers. Er gab einen kurzen Überblick über die Abläufe in der Kläranlage und die täglich anfallenden Arbeiten. Anschließend wurden noch zwei in Zukunft anstehende Projekte genauer betrachtet. Hier handelt es sich zum einem um die Ersatzbeschaffung der Rechenanlage. Sie dient zur Entfernung von Grobteilen aus dem Abwasser und musste bereits repariert werden, da die Bolzen gebrochen waren. Laut Herstellerfirma hat die Rechenanlage in diesem Zustand noch eine maximale Lebensdauer von ca. 2 Jahren. Laut Klärwärter kommen eine Neuanschaffung sowie eine eventuelle Reparatur in Frage. Um die Kosten für beide Möglichkeiten besser abschätzen und die Rentabilität einer Reparatur herausfinden zu können, sollen verschiedene Angebote eingeholt werden. Zum anderen wurde die Sanierung des Regenüberlaufbeckens besprochen. Der Boden des Regenüberlaufbeckens reißt an mehreren Stellen auf und kann dadurch undicht werden. Eine Methode zur Sanierung wäre das Vergießen mit Epoxidharz und die Beschichtung mit einem Korrosionsschutz. Es ist unklar, ob die bestehende Betonplatte unter Spannung steht und eventuell an weiteren Stellen rissig wird. Hier müssten im Nachhinein dann Dehnungsfugen gemacht werden. Aus diesem Grund könnte man die Beschichtung auch erst nach einiger Zeit aufbringen. Im 8er-Gremium war man sich einig eine zweite Meinung und weitere Angebote einholen zu wollen. Eine Sanierung des Regenüberlaufbeckens sah man aber als unumgänglich an.
Am 18.08.2026 wurde ein Bürgerantrag nach Art. 18 b Gemeindeordnung zur Behandlung eines „Förderprogramms für Regenwassernutzung“ eingereicht. Es ist die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Bürgerantrags zu prüfen.
Gemäß Art. 18 b Abs. 4 GO hat das für die Behandlung der Angelegenheit zuständige Gemeindeorgan über die Zulässigkeit des Bürgerantrags innerhalb eines Monats zu entscheiden. Für die Verabschiedung von gemeindeinternen Fördermaßnahmen ist der Gemeinderat zuständig, weshalb dieser die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerantrags zu treffen hat.
Die Befugnis einer Gemeinde, eigene Förderungen (z. B. für Vereine, Kultur oder Klimaschutz) zu vergeben, ergibt sich rechtlich aus dem Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 11 Abs. 2 BV). Im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorgaben entscheidet der Gemeinderat über die Festlegung von Förderrichtlinien und die Voraussetzungen wer, ob und in welcher Höhe Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Art. 57 und Art. 61 GO regeln die Voraussetzungen, wann die Gemeinde im Rahmen der Erfüllung von freiwilligen Aufgaben Förderrichtlinien erlassen kann. Eine Gemeinde darf somit Fördergelder ausschütten, sofern sie die gesetzlichen Pflichtaufgaben erfüllt hat, ihr Haushalt ausgeglichen ist und die nötigen Finanzmittel im Haushaltsplan bereitgestellt wurden.
Der Gemeinderat Rattenberg hat die Angelegenheit nach Feststellung der Zulässigkeit innerhalb von drei Monaten zu behandeln. Er hat den Bürgerantrag zugelassen.
Im Anschluss beschloss der Gemeinderat zu drei Satzungen der Gemeinde Rattenberg redaktionelle Änderungen. Es ging dabei um die Form der Bekanntmachung von Verwaltungsakten und der damit verbundenen Fälligkeit von Forderungen. Die Satzungsänderungen sind unter https://www.rattenberg.de/rathaus/bekanntmachungen-satzungen einsehbar.
Der Schützenverein Waldeslust-Wies hat das Dach des Schützenheims, welches 1963 erbaut wurde, erneuert, da es zuvor immer wieder in das Gebäude regnete. Laut Aufstellung des ersten Schützenmeisters belaufen sich die Ausgaben auf insgesamt 26.248,41 Euro. Rechnungen hierzu konnten bis zum Sitzungstermin in Höhe von 12.272,92 Euro vorgelegt werden. Im Gemeinderat wurde ein Betrag von 5.000 Euro vorgeschlagen, was einem Drittel der vorgelegten Ausgaben entspricht und sich an den vergangenen Unterstützungen anderer Vereine orientiert. Auch wurde die Übernahme von zwei Dritteln (sowie Beträge dazwischen) der angefallenen Kosten vorgeschlagen. Es wurde die starke Eigenleistung des Vereins gelobt und darauf verwiesen, dass sich dieser sehr aktiv am Gemeindegeschehen beteiligt. Ebenso wurden in den vergangenen Jahren kaum Förderanträge aus dem Verein bei der Gemeinde eingereicht. Der Gemeinderat beschloss aus diesem Grund mehrheitlich die Übernahme von zwei Dritteln der eingereichten Rechnungen.
Der Bayerische Waldverein – Sektion Rattenberg hat einen Antrag auf Erneuerung des Waldlehrpfads am Liebenberg gestellt, da er mittlerweile nicht mehr den aktuellen Anforderungen an einen zeitgemäßen und attraktiven Natur- und Erlebnisweg erfüllt. Er hat jedoch großes Potential im Bereich Tourismus und bietet ein tolles Erlebnis für Familien. Um die Umsetzung würde sich der Waldverein selbst kümmern, er bräuchte jedoch hierbei finanzielle Unterstützung. Im Gemeinderat wurde vorgebracht, dass das Projekt gemeinsam mit dem Tourismusausschuss weiterentwickelt werden könnte. Aus diesem Grund sollen die Pläne auch im Tourismusausschuss behandelt werden. Seitens des Waldvereins und der Gemeinde Rattenberg wurde eine Antragstellung für ein ILE-Kleinprojekt empfohlen. Die Gemeinde Rattenberg wird den Waldverein bei der Erstellung der Antragsunterlagen unterstützen. Der Gemeinderat beschloss die Kosten für die Konzepterstellung und die Umsetzung des Projekts bis zu einem Betrag von maximal 5.000 Euro zu übernehmen, soweit diese nicht durch eine Förderung gedeckt werden können.
Es wurde sich nach dem Sachstand zur Übernahme der Trägerschaft im Kindergarten erkundigt. Der 1. Bürgermeister berichtete nochmals, dass der Trägerwechsel auf Wunsch der Kirchenverwaltung auf den 01.09.2027 verschoben wurde. Außerdem erwähnte er, dass bereits ein Entwurf zur Sanierung der Kindertagesstätte und eine dazugehörige Kostenschätzung in Arbeit sei. Geplant sei der Anbau eines weiteren kombinierten Gruppenraums sowie ein Speisesaal, welcher zukünftig auch von den Schulkindern genutzt werden könnte.
Auch wurde darauf hingewiesen, dass es immer wieder zu Schwierigkeiten kommt, wenn der Allwetterplatz bei der Schule während der Öffnungs- und Betreuungszeiten auch von anderen Kindern und Sportlern genutzt wird. Es soll geprüft werden, ob hier eine zeitliche Beschränkung für die außerschulische Nutzung möglich ist.
Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass das Dach der alten Turnhalle stark sanierungsbedürftig ist. Dieses wurde bereits von einem Zimmerer begutachtet, es konnte aber kein Lösungsansatz gefunden werden. Es soll erneut eine Besichtigung stattfinden, jedoch wird die Sanierung des Daches auf jeden Fall hohe Kosten mit sich bringen.
Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an.
