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Veröffentlicht am: 14.02.2025

Gemeinderatssitzung vom 13.02.2025

Der 1. Bürgermeister informierte den Gemeinderat, dass die nächste Sitzung am 13.03.2025 um 19.00 Uhr stattfindet.

Außerdem verwies er auf die bevorstehende Bundestagswahl am 23.02.2025. 

Danach stellte Seniorenbeauftragte, Rosi Heigl die Aktivitäten der Senioren im vergangenen Jahr vor und zeigte Bilder der verschiedenen Ausflüge, Fahrten und Veranstaltungen. Vom Ziegenhof über die Brauereibesichtigung bis zum Nepal Himalayapark war alles dabei. Die Senioren beteiligen sich stets rege an den Veranstaltungen und genießen den Austausch und die Erlebnisse, weshalb der Gemeinderat im nächsten Tagesordnungspunkt eine Erhöhung der zur Verfügung stehenden Mittel für die Seniorenarbeit beschloss.

Außerdem wurden in den nächsten Tagesordnungspunkten Fördermittel für den Bau einer Verkaufshütte der KLJB in Höhe von ca. 130 €, ein Zuschuss zu der Sanierung der Kegelbahnsteuerung in den Räumlichkeiten der KLJB in Höhe von 1.000 € und die Sportbetriebsstättenförderung für die DJK Rattenberg in Höhe von ca. 6.200 € beschlossen. Für die Errichtung einer Büchertauschhütte auf der Wiese beim Spielplatz Liebenberg wurde die Kostenübernahme zugesagt, sofern das Kleinprojekt durch die ILE nord23 gefördert und unterstützt wird. Ebenso wurde die Höhe des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer der anstehenden Bundestagswahl festgelegt.

Im nächsten Tagesordnungspunkt beschloss der Gemeinderat die frühzeitige Öffentlichkeits- und Träger Öffentlicher Belange-Beteiligung für eine mögliche Außenbereichssatzung in Hammersdorf, da es hier zum letzten Entwurf nochmals Änderungen gab.

Der 1. Bürgermeister berichtete von einem Thema, welches bereits bei der Versammlung des bayerischen Gemeindetags erörtert wurde. Es handelt sich hierbei um die gemeindliche Verpflichtung des Feuerbeschaus. Die Gemeinde hat im Rahmen ihrer Pflichtaufgabe des Brandschutzes die Feststellung brandgefährlicher Zustände als Teil der gemeindlichen Aufgaben inne. Hierzu gibt es in Bayern eine Verordnung. Die Feuerbeschau erstreckt sich auf Gebäude, insbesondere Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 BayBO. Geprüft werden vor allem die Brandmeldeanlagen, Rettungs- und Einsatzwege, Löschwasserentnahmestellen und Entrauchungseinrichtungen. Werden Mängel erkannt erlässt die Gemeinde eine Anordnung über deren fristgerechte Beseitigung. Über deren Durchführung entscheidet die Gemeinde in eigenem Ermessen. Jedoch kam es in der Vergangenheit in anderen Gemeinden immer wieder zu Vorfällen, bei denen die Gemeinde nach Brandereignissen wegen unzureichender Feuerbeschau belangt wurde. Es handelt sich dabei um ein komplexes Thema, welches fachliche Unterstützung erfordert. Da in der Gemeinde Rattenberg bisher eine Feuerbeschau nur durch den Bürgermeister und den Kommandanten durchgeführt wurde, bat der 1. Bürgermeister um Unterstützung durch eine Fachfirma. Er wird in den nächsten Tagen mit dieser Kontakt aufnehmen und ein Gespräch zu einer möglichen fachlichen Unterstützung führen.

Für eine mögliche Wassergewinnung zur Bewässerung des Sportplatzes wurden mittlerweile erste Informationen eingeholt. In der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2024 wurde die Möglichkeit einer Brunnenbohrung und der Brunnenfindung mittels Wünschelrutengehers ins Auge gefasst. Da so eine Maßnahme in der Nachbargemeinde St. Englmar bereits umgesetzt wurde, hat man die Anlage besichtigt und sich hier auch Informationen zukommen lassen. Da für eine Brunnenbohrung eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt wird, wurden zudem Stellungnahmen vom Wasserwirtschaftsamt, der Abteilung Wasserrecht des Landratsamtes Straubing-Bogen und des Naturschutzes eingeholt. Diese liegen aber noch nicht alle vor. Die Kosten für eine Brunnenbohrung lagen in der Gemeinde St. Englmar im unteren fünfstelligen Bereich. Sobald alle Stellungnahmen vorliegen und diese positiv ausfallen, soll mit Fachfirmen und einem Ingenieurbüro Kontakt aufgenommen werden, um die Machbarkeit im gewünschten Bereich prüfen zu lassen und eine Kostenschätzung zu erhalten.

Es wurden keine Wünsche oder Anträge vorgebracht.

Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an.