Gemeinderatssitzung vom 13.11.2025
Die Rechtsanwältin, Frau Ingrid Hannemann, stellte dem Gemeinderat die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2026 bis 2029 vor. Die Neuberechnung erfolgt alle vier Jahre und berücksichtigt dabei die Kosten der bisherigen und geplanten Investitionen sowie die Einnahmen. Diese wurde in den letzten Wochen gemeinsam mit der Geschäftsleitung und anhand der vorhandenen Zahlen und Investitionsplanungen aufgestellt. Frau Hannemann brachte hierbei ihre Expertise als Mitverfasserin des Kommentars zum Kommunalabgaben- und Ortsrecht und als Verwaltungsjuristin mit ein. Sie hat bereits unzählige Gebührenkalkulationen durchgeführt und steht den Gemeindeverwaltungen auch rechtlich beratend zur Seite.
Frau Hannemann berichtete, dass auch die Preise in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung dem allgemeinen Trend folgen und in den letzten Jahren in allen Bereichen ca. um das doppelte gestiegen sind. Des Weiteren wurden im Durchschnitt ca. 4.000 Kubik weniger Wasser verbraucht als ursprünglich angesetzt, weshalb sich die anfallenden Kosten auf weniger Abnahmemenge verteilen. Sie zeigte dem Gemeinderat zudem, welche Stellschrauben gedreht werden können, um die Preise so gering wie möglich zu halten und welche Art von Gebühren angepasst werden können, um das in den letzten Jahren entstandene Defizit ausgleichen zu können.
Auch wenn in den vergangenen Jahren bereits immer wieder auf steigende Wasser- und Abwassergebühren hingewiesen wurde und man mit einem Anstieg der Gebühren rechnete, so war man vom letztendlichen Ergebnis trotzdem durchaus ernüchtert und erschüttert. Trotz der Tatsache, dass die Gebühren für Wasser und Abwasser in den umliegenden Gemeinden nicht direkt miteinander verglichen werden können, steigen auch hier die Ausgaben und somit die Beiträge und Gebühren. Rattenberg hat somit mit einem Wasserpreis von 2,91 Euro/m³ und einem Abwasserpreis von 2,98 Euro/m³ zwar einen großen Sprung zu den Vorjahresgebühren, jedoch aber keine unnatürlich oder unerklärlich hohen Beträge. In Bayern liegt die Gemeinde Rattenberg damit im Mittelfeld.
Zudem wurde deutlich, dass zukünftig größere Investitionen über Verbesserungsbeiträge finanziert werden müssen, um den Gebührenrahmen nicht komplett zu sprengen.
Im Anschluss beschloss der Gemeinderat formell noch die dazugehörigen Satzungsänderungen.
Der 1. Bürgermeister informierte den Gemeinderat anschließend, dass die nächste Sitzung am 11.12.2025 um 19.00 Uhr stattfindet.
Außerdem gab er folgende Termine bekannt:
15.11.2025 Volkstrauertag mit Totengedenken
27.11.2025 Gemeinsame Sitzung mit Kirchenverwaltung zur Zukunft KiTa
28.11.2025 Gemeinsame Bauausschusssitzung mit der Gemeinde Konzell
29.11.2025 Dorfweihnacht
30.11.2025 Traditioneller Nikolausmarkt
18.12.2025 Jahresabschlussfeier Gemeinde Rattenberg
Zudem berichtete er über den Sachstand der Planung zu den Feuerwehrgerätehäusern. Hier geht es trotz mehrerer Nachfragen beim Ingenieurbüro leider nur schleppend voran, ein Termin zur Besprechung der weiteren Vorgehensweise ist aber bereits vereinbart, danach wird ein erster Planentwurf erwartet.
Als weiteren Punkt informierte er über den anstehenden Nikolausmarkt mit Dorfweihnacht. Hier wurden in den letzten Wochen viel Zeit und Mühe in Planung, Gestaltung und Ablauf investiert. Unter anderem gibt es heuer einen Prolog des Christkindls, einen Malwettbewerb, zusätzliche Aufführungen sowie neue Stände und natürlich die bereits gewohnten und bewährten Programmpunkte.
Im nächsten Tagesordnungspunkt stelle er die geplante Überdachung der Lagerfläche für Hackschnitzel für die Nahwärme Rattenberg vor. Der Nahwärme Rattenberg e. G. wird derzeit von der Gemeinde eine Lagerfläche für Hackschnitzel zur Verfügung gestellt. Da sich die Lagerfläche im Außenbereich befindet, würde aber für die geplante Rundbogenhalle wahrscheinlich eine baurechtliche Satzung benötigt werden. Die Kosten hierfür müsste der Bauherr übernehmen. In diesem Zusammenhang stellte sich heraus, dass der Bauherr der Halle die Firma Breu Energie UG & Co. KG, Rattenberg wäre, welche dann der Nahwärme die Lagerhalle zur Verfügung stellen würde. Das stellt sich insofern als Problem dar, da die Gemeinde dann nicht mehr der Genossenschaft die Fläche überlassen würde, sondern einem Wirtschaftsbetrieb mit Gewinnerzielungsabsicht. Dies könnte zu einer unzulässigen Wirtschaftsförderung führen. Auch wirft sich die Frage auf, was passiert, wenn die Firma irgendwann nicht mehr bereit wäre, der Nahwärme die Lagerhalle zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde Rattenberg hätte dann Flächen zur Verfügung gestellt, welche nicht mehr dem ursprünglichen Zweck dienen und die Nahwärme Rattenberg hätte zudem keine Lagerfläche mehr. Ein Bau der Lagerhalle durch die Nahwärme Rattenberg e. G. selbst ist derzeit aus finanziellen Gründen jedoch nicht möglich. Deshalb wurde die Entscheidung zur geplanten Maßnahme bis zur Klärung der offenen Fragen vertagt.
Desweitern beschloss der Gemeinderat eine Anpassung der Friedhofssatzung. Erdbestattungen kosten aufgrund gestiegener Preise zukünftig 650 € statt 500 €, die Tieferlegung eines Grabes wurde von 50 € auf 65 € angehoben.
Außerdem musste die bereits im Juli beschlossene Stellplatzsatzung aufgrund einer erst ab Oktober geltenden Rechtsgrundlage nochmals neu beschlossen und angepasst werden. Sie ist somit ab 01.12.2026 gültig.
Am Dienstag, den 11.11.2025 hat eine öffentliche Bauausschusssitzung stattgefunden. In der, dem OGV zur Verfügung gestellten, Garage in Dorfplatz 9 bröckelt der Putz von den Wänden. Der Bauausschuss hat sich die Gegebenheiten vor Ort angesehen und war sich einig, dass dieses Problem nur temporär behoben werden kann. Die Funktion der Garage wird durch den abfallenden Putz nicht beeinträchtigt. Aus diesem Grund sollen die Wände nur im notwendigen Maß wieder hergerichtet werden. Der Bauausschuss besichtigte zudem den Gemeindeweg nach dem Anwesen Wies 8 Richtung Trafohäuschen und konnte feststellen, dass dieser Richtung Bienenhaus eines Anrainers hängt. Bei stärkerem Regen fließt das Oberflächenwasser über den Weg zum Bienenhäuschen. Hier soll die Neigung durch den Bauhof ausgebessert und der Weg angeglichen werden. Auch wurde die Zufahrt zum Anwesen Steinachern 2 besichtigt. Da es sich um eine Zufahrt zu einem reinen Nebenwohnsitz handelt, war man der Meinung, die Straße durch den Bauhof ausbessern und bei Gelegenheit eine neue Trag-Deckschicht asphaltieren zu lassen, sobald sich dies organisatorisch anbietet. Der Gemeinderat stimmte den vorgeschlagenen Vorgehensweisen des Bauausschusses zu.
Im Anschluss wurde aufgrund eines Parteiwechsels von Gemeinderatsmitglied Michael Haimerl die Sitzverteilung der Ausschusssitze angepasst. Hier kommt es im Gemeinderat zu veränderten Fraktionsstärken. Das Mandat des Gemeinderatsmitglieds bleibt vom Parteiwechsel unberührt, die Ausschusssitze-Verteilung muss jedoch dem geänderten Stärkeverhältnis angepasst werden, um dem Spiegelbildlichkeitsgebot gem. Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO Rechnung zu tragen. Die neue Sitzverteilung der Ausschüsse wurde auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Anschließend wurde die Aufstellung einer 1. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Untergschwandt beschlossen und das Einvernehmen zu einem Bauantrag erteilt.
Danach informierte der 1. Bürgermeister den Gemeinderat, dass an der alten Turnhalle der Grund- und Mittelschule Rattenberg einige Sanierungsmaßnahmen erfolgen müssen.
Beispielsweise macht das Dach Probleme, welches bereits durch einen fachkundigen Zimmerer begutachtet wurde. Durch die vorliegenden Schäden wird ein immer stärker werdender Feuchtigkeitseintritt bedingt, welcher sich langsam auch auf den Bereich der Theaterbühne ausbreitet. Reparaturen sind zwar grundsätzlich möglich, aber aufgrund der zahlreichen Schadstellen nicht mehr sinnvoll. Hinzu kommt eine Gefährdungsbeurteilung der Sportverantwortlichen an der Grund- und Mittelschule. Es wurden Punkte aufgezeigt, welche die Gefahr von Verletzungen und Unfällen führen könne. Die Umstände allgemein erschweren aber auch die Durchführung des Sportunterrichts. Ein Ausweichen auf die andere Turnhalle ist nur begrenzt möglich, da ab der Mittelschule ein geschlechtergetrennter Sportunterricht stattfinden muss und die zweite Turnhalle für eine Teilung zu klein ist. Aus diesen Gründen wurde vorgeschlagen, Angebote für die verschiedenen zu treffenden Maßnahmen einzuholen, um den Kostenumfang für die Durchführung der notwendigen Arbeiten besser abschätzen zu können. In diesem Zuge solle auch über eine mögliche Kernsanierung oder ein Neubau mit eventuell geförderter Erweiterung oder Vergrößerung der Halle und der Verlegung der Schulbusgaragen nachgedacht werden, sodass eine Mehrzweckhalle für alle Nutzer entsteht, welche vielseitig verwendet werden könnte.
Der 1. Bürgermeister erläuterte nochmals kurz die beiden Varianten aus dem Wasserkonzept der Gemeinde für die zukünftige Wasserversorgung in Rattenberg, wie bereits am 17.07.2025 vom Ingenieurbüro Sehlhoff vorgestellt.
Variante 1: Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde St. Englmar und Leitungsverlegung von Klinglbach bis zu den betroffenen Ortschaften. Hierfür müssen ca. 7810 m Leitung neu verlegt werden. Außerdem werden auf Grund des Geländeverlaufs zwei Druckminderschächte benötigt. In diesem Zuge könnte zudem eine Versorgungsleitung zum Hochbehälter Kriseszell mit einer Länge von ca. 1530 m gebaut werden, um so ein zweites Standbein zu generieren. Mit dieser Variante könnten die Ortsteile Gneißen, Wassesbühl und Steinachern an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen werden. Es handelt sich dabei um ca. 45 Hausanschlüsse. In einem weiteren Schritt könnte zudem eine Notversorgung für den Hochbehälter Rattenberg weitergebaut werden.
Variante 2: Anschluss an die Waldwasserversorgung im Ortsteil Baumgarten und Weiterleitung in den Hochbehälter Neurandsberg. Hierfür müssten ca. 1810 m Leitung zum Hochbehälter Rattenberg gebaut werden. Danach braucht es eine neue Versorgungsleitung von Rattenberg zum Ortsteil Steinachern, welche ca. 2750 m beträgt. Von dort aus kann eine Zubringerleitung zum Ortsteil Wassesbühl und anschließend zum Hochbehälter Kriseszell mit einer Länge von ca. 2230 m gebaut werden. Auch bei dieser Variante wäre ein Anschluss des Ortsteils Gneißen an die öffentliche Wasserversorgung möglich. In diesem Fall müssten nochmals 1080 m Leitung verbaut werden. Zudem werden bei dieser Variante aufgrund des Geländeverlaufs zwei Pumpstationen und ein Druckminderschacht benötigt. Auch hier wäre der Anschluss von 45 Anwesen vorgesehen.
Aufgrund des Ergebnisses der Kostenvergleichsrechnung können die beiden Varianten als nahezu gleichwertig betrachtet werden. Jedoch ist zu beachten, dass bei Variante 1 die Abhängigkeit von einer anderen Gemeinde besteht und hier die Wasserpreise und kalkulatorischen Kosten angepasst werden können. Beide Varianten belaufen sich auf ca. 6,5 bis 7 Mio. Euro Baukosten. Eventuelle Sanierungsmaßnahmen an Hochbehältern und Bestandsleitungen sind hierbei noch nicht berücksichtigt. Leider gibt es bei beiden Varianten wenig Aussicht auf Unterstützung durch Fördermittel, da auch der Anschluss an die Wasserversorgung der Gemeinde St. Englmar keinen Neuanschluss an eine Verbundleitung darstellt. Der Anschluss in Baumgarten an die Wasserversorgung von Waldwasser wird hier bereits als Erstverbund gewertet. Trotzdem sollen unabhängig von der Variante sämtliche Fördermöglichkeiten im Zuge der Umsetzungsmaßnahmen abgegriffen werden.
Zwischenzeitlich hat zudem die Begehung der Wasserschutzgebiete mit dem Landratsamt und dem Wasserwirtschaftsamt stattgefunden. Der Gemeinde wurde hierbei im anschließenden Gespräch der positive Abschluss der fälligen Wasserrechtsverfahren in Aussicht gestellt, auch wenn hier natürlich einige Sanierungsarbeiten und die Erweiterung der Wasserschutzgebiete anfallen können.
Da durch das positive Ergebnis der Begehung beide Varianten in Frage kommen, diskutierte man im Gemeinderat die Vor- und Nachteile beider Möglichkeiten und tendierte dabei zur Variante 2, um nicht von einer anderen Gemeinde und zusätzlich einem weiteren Wasserversorger abhängig zu sein. Da bereits ein Anschlusspunkt an die Wasserversorgung durch Waldwasser besteht und somit im Bereich Rattenberg die eigene Wasserversorgung unterstützt werden kann, sah man diese Variante als vorteilhafter. Ein weiteres Argument zur Umsetzung der Variante 2 sei die Möglichkeit den Ortsteil Gneißen später anschließen zu können, jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht anschließen zu müssen und so den Anwohner die Nutzung ihrer eigenen Quellen weiterhin zu ermöglichen. Man entschied sich somit für die Weiterverfolgung der 2. Variante (Anschluss an die Waldwasserversorgung in Baumgarten).
Wie bereits in den letzten Sitzungen besprochen, soll für die Freiwillige Feuerwehr Rattenberg ein Mannschaftstransportwagen (MTW) beschafft werden. Da hier die Fördermöglichkeiten für Neuanschaffungen gering sind und bei der stattgefundenen Ausschreibung die wenigen Angebote mit sehr langer Wartezeit verbunden waren, hat die Freiwillige Feuerwehr Rattenberg selbst Angebote für gebrauchte Fahrzeuge eingeholt. Der 1. Bürgermeister stellte dem Gemeinderat die unterschiedlichen Fahrzeuge vor und verwies darauf, dass hierfür keine Fördermittel abgerufen werden können, die einzelnen Fahrzeuge aber trotzdem günstiger in der Anschaffung sind als geförderte Neufahrzeuge. Den notwendigen Ausbau des MTW würde die Feuerwehr Rattenberg selbst übernehmen. Die benötigten Ausrüstungsgegenstände und die Einrichtung für den Digitalfunk müssten von der Gemeinde Rattenberg beschafft werden. Die Angebote für die vorgestellten Fahrzeuge wurden im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vorgestellt.
Im letzten Tagesordnungspunkt wurde darauf hingewiesen, dass die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes in der Bevölkerung trotz Veröffentlichung auf der Homepage und im Wertstoffhof offensichtlich nicht gut genug bekannt sind. Eine erneute Veröffentlichung in der muni-App soll stattfinden.
Aus der Bevölkerung kam der Hinweis, dass rund um den Maibaumstellplatz immer wieder vermehrt Unkraut aufkommt. Hier soll nach einer Lösung gesucht werden.
Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an.
