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Veröffentlicht am: 23.04.2026
Aufgrund der aktuellen Versorgungssituation, insbesondere der anhaltenden Trockenheit, ist es erforderlich, den Wasserverbrauch vorübergehend zu beschränken, um die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Wasserversorgung sicherzustellen.
Deshalb wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:
Die Befüllung von privaten Schwimmbecken (Pools) mit Wasser aus der Öffentlichen Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Rattenberg wird ab sofort aufgrund drohender Wasserknappheit bis auf Weiteres untersagt!
