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Veröffentlicht am: 23.04.2026

Aufgrund der aktuellen Versorgungssituation, insbesondere der anhaltenden Trockenheit, ist es erforderlich, den Wasserverbrauch vorübergehend zu beschränken, um die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Wasserversorgung sicherzustellen.

Deshalb wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:

Die Befüllung von privaten Schwimmbecken (Pools) mit Wasser aus der Öffentlichen Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Rattenberg wird ab sofort aufgrund drohender Wasserknappheit bis auf Weiteres untersagt!