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Nach der Bayerischen Gemeindeordnung werden die Gemeinden von zwei Hauptorganen verwaltet: dem gewählten Gemeinderat und dem ebenfalls unmittelbar gewählten ersten Bürgermeister.

Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürger der Gemeinde Rattenberg. Er überwacht die Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse. Die laufenden Angelegenheiten obliegen dem Ersten Bürgermeister und der Verwaltung, Beschlüsse von grundsätzlicher Bedeutung treffen die gewählten Volksvertreter im Gemeinderat.

Die Größe des Gemeinderats richtet sich nach der Einwohnerzahl. In Rattenberg besteht das Gremium aus dem ersten Bürgermeister und 12 Gemeinderatsmitgliedern.