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FriedhofsplanGemeinde Rattenberg
Friedhofsplan

Grabfelder 1 – 6

Einzel-, Doppel-, Dreifachwahlgräber

-          Laufzeit der Grabstätte beträgt 20 Jahre ab Kauf.

-          Kosten Kauf:   Einzelgrab:      460,00 €

                                         Doppelgrab:    760,00 €

                                         Dreifachgrab: 1.040,00 €

-          Kosten lfd. Gebühr 1x jährlich für Unterhalt des Friedhofs:

                         Einzelgrab:      24,00 €

                         Doppelgrab:    26,00 €

                         Dreifachgrab: 28,00 €

-          Sargbestattung:          Die Ruhezeit für Leichen beträgt 15 Jahre.

           Urnenbestattung:       Die Ruhezeit für Aschenreste beträgt 10 Jahre.

-          Vollständige Grabplatten sind unzulässig.

           Teilweise Grabplatten bis zu einer Abdeckung von 30 % der Grabfläche sind zulässig, wenn die Platten nicht auf der bestehenden Umrandung aufliegen oder an dieser befestigt                        werden.

           Die teilweise Grabplatte darf nicht höher als die Umrandung sein und muss bündig mit dieser abschließen. Sie müssen in Material und Form dem Grabmal entsprechen 

-          Verlängerung für 5, 10 oder 20 Jahre möglich.

 

 

Grabfelder 7 und 10

Urnenwahlgräber

-          Laufzeit der Grabstätte beträgt 10 Jahre.

-          Kosten Kauf:   Urnengrab 140,00 €

-          Kosten lfd. Gebühr 1x jährlich für Unterhalt des Friedhofs:

                          Urnengrab 24,00 €

-          Urnenbestattung: Die Ruhezeit für Aschenreste beträgt 10 Jahre. 

-          Es sind nur verrottbare Urnen zulässig.

-          Keine Vorabreservierung von Urnengräbern möglich.

-          Verlängerung des Nutzungsrechts für 5 oder 10 Jahre möglich.

 

 

Grabfeld 8

Urnennische

-          Laufzeit der Grabstätte beträgt 10 Jahre.

-          Kosten Kauf:   Urnennische inkl. Abdeckplatte 235,00 €

-          Kosten lfd. Gebühr 1x jährlich für Unterhalt des Friedhofs:

                          Urnennische 22,00 €

-          Urnenbestattung: Die Ruhezeit für Aschenreste beträgt 10 Jahre.

-          Keine Vorabreservierung von Urnennischen möglich.

-          Verlängerung des Nutzungsrechts für 5 oder 10 Jahre möglich.

-          Die Gemeinde veranlasst die Inschrift der Abdeckplatte, dieses wird dem Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.

-          Die Beschriftung enthält nur den Namen, Vornamen, den Ort, sowie das Geburts- und Sterbedatum.

           Andere Zusätze sind nicht gestattet.

          Das Anbringen von Porzellanbildern mit einer Größe von max. 5 x 7 cm ist gestattet, es muss jedoch gewährleistet sein, dass diese rückstandsfrei und ohne Beschädigung der                             Urnenplatte entfernt werden können.

-          Blumenschmuck usw.: Es ist nur das Ablegen einer Blumenschale, eines Gestecks oder eines Kranzes in der Mitte der Urnenwand (dafür vorgesehene Stelle) kurzfristig erlaubt.                        (z. B. bei Bestattungen, Allerheiligen)

           Der Blumenschmuck ist danach ersatzlos vom Nutzungsberechtigten zu entfernen. Urnenschmuckartikel aus Metall (Figuren usw.) dürfen nicht angebracht werden.

 

 

Grabfeld 9

Naturnahe Bestattung

-          Laufzeit der Grabstätte beträgt 10 Jahre.

-          Kosten Kauf:   Urnengrab 61,00 €

           Gedenkblatt inkl. Beschriftung 600,00 €    (wahlweise)

           Das Gedenkblatt kann nach Ablauf der Nutzungszeit dem Nutzungsberechtigen ausgehändigt werden.

-          Die Gemeinde veranlasst die Inschrift des Gedenkblatts, diese enthält nur den Vornamen, Nachnamen, Geburts- und Sterbejahr.

-          Kosten lfd. Gebühr 1x jährlich für Unterhalt des Friedhofs:

                          Urnengrab 24,00 €

-          Urnenbestattung: Die Ruhezeit für Aschenreste beträgt 10 Jahre.

-          Es sind nur verrottbare Urnen zulässig.

-          Keine Vorabreservierung von Urnennischen möglich.

-          (Halb-) Anonyme Bestattung, keine Wahl der Grabstätte möglich. Die Belegung erfolgt der Reihe nach.

-          Keine Verlängerung des Nutzungsrechts möglich.

-          Blumenschmuck usw.: Es ist nur das Ablegen einer Blumenschale, eines Gestecks oder eines Kranzes kurzfristig (z. B. bis maximal zwei Wochen nach der Bestattung,                                               Allerheiligen) erlaubt.

           Der Blumenschmuck ist dann ersatzlos vom Nutzungsberechtigten zu entfernen. Urnenschmuckartikel dürfen nicht angebracht werden.

 

Die Friedhofs- und Gebührensatzung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.rattenberg.de/rathaus/bekanntmachungen-satzungen/satzungen